Konkurrenz-Fakes erkennen: die 8-Punkte-Checkliste
Kein einzelnes Merkmal ist ein Beweis — aber je mehr zutreffen, desto erhärteter der Verdacht:
- Profil ohne Historie: keine oder nur eine einzige Bewertung, kein Foto, Fantasiename.
- Auffälliges Timing: Die Bewertung kommt kurz nach einer Preisaktion, Neueröffnung, Auszeichnung — oder zeitgleich mit positiven Bewertungen beim Wettbewerber.
- Bewertungsschwemme: mehrere negative Einträge binnen weniger Tage nach Jahren der Ruhe.
- Kein zuordenbarer Vorgang: Der Name taucht in keiner Kunden-, Termin- oder Rechnungshistorie auf.
- Insider-Formulierungen: Branchenjargon oder Detailwissen, das ein normaler Kunde nicht hätte — aber ein Mitbewerber.
- Pauschalvorwürfe ohne Vorgang: „Abzocke“, „unseriös“, „Finger weg“ — ohne konkretes Erlebnis, Datum oder Produkt.
- Quervergleich der Profile: Das Bewerterprofil lobt auffällig denselben Wettbewerber, den es bei Ihnen und anderen abstraft.
- Serienmuster bei Kollegen: Andere Anbieter Ihrer Branche in der Region erhielten zeitgleich ähnliche Bewertungen.
Die Rechtslage: Richtlinienverstoß und unlauterer Wettbewerb
Google verbietet Bewertungen bei Interessenkonflikten ausdrücklich — dazu zählen Bewertungen aktueller oder ehemaliger Wettbewerber. Rechtlich kommt das UWG hinzu: Wer Mitbewerber durch lancierte Negativ-Bewertungen herabsetzt oder mit gekauften Positiv-Bewertungen täuscht, handelt unlauter. Daraus folgen Unterlassungs- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Konkurrenten selbst — zusätzlich zur Löschung der Bewertungen.
Für die Löschung brauchen Sie diese wettbewerbsrechtliche Keule aber gar nicht: Es genügt der Richtlinien- bzw. Rechtsverstoß der einzelnen Bewertung.
Der praktische Weg: nicht die Urheberschaft beweisen — den Kundenkontakt bestreiten
Der häufigste Denkfehler: „Ich kann nicht beweisen, dass es der Konkurrent war, also kann ich nichts tun.“ Müssen Sie auch nicht. Der wirksame Hebel läuft über den fehlenden Kundenkontakt: Sie bestreiten substantiiert, dass der Bewerter je Kunde war (Abgleich von CRM, Terminen, Rechnungen — dokumentiert). Dann muss die Plattform den Verfasser auffordern, seinen Kontakt zu belegen. Ein Wettbewerber kann das nicht — die Bewertung fällt.
Wie der Abgleich und die Meldung im Detail funktionieren, zeigt unser Artikel „Bewertung ohne Kundenkontakt? So wird sie gelöscht“. Die Verdachtsindizien aus der Checkliste (Profilanalyse, Timing, Serienmuster) gehören als Anlage in die Meldung — sie machen den Fall für den Prüfer greifbar.
Beweise sichern — bevor der Täter aufräumt
Screenshots der Bewertung und des Bewerterprofils samt seiner übrigen Bewertungen, mit Datum und URL. Fake-Profile werden oft nachträglich bereinigt oder gelöscht — sichern Sie den Zustand, solange er belegbar ist.
Wann sich der Weg gegen den Konkurrenten selbst lohnt
Die Löschung beseitigt den Schaden — sie bestraft aber nicht den Urheber. Ein direktes Vorgehen (wettbewerbsrechtliche Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz) lohnt sich, wenn:
- die Angriffe systematisch wiederkehren,
- Sie belastbare Anhaltspunkte zur Urheberschaft haben (Profile, Muster, ggf. Zeugen),
- ein messbarer Schaden entstanden ist.
Dafür brauchen Sie anwaltliche Unterstützung — unsere Verfahrensdokumentation aus den Löschverfahren können Sie dabei weiterverwenden. Für die reine Entfernung der Bewertungen gilt: kein Anwalt nötig, kein Kostenrisiko. ReviewHeld prüft Ihr Profil kostenlos und reicht die Meldungen erfolgsbasiert ein — für Google ebenso wie für Trustpilot. Alle Details: Google Bewertungen löschen lassen.
Häufige Fragen
Darf ein Wettbewerber mein Unternehmen bewerten?
Nein. Bewertungsportale sind für Kundenerfahrungen da — eine Bewertung durch Konkurrenten ist ein Interessenkonflikt, verstößt gegen die Google-Richtlinien und ist als geschäftliche Herabsetzung regelmäßig wettbewerbswidrig (UWG). Solche Bewertungen sind löschbar.
Wie beweise ich, dass die Bewertung vom Konkurrenten stammt?
Ein Vollbeweis ist selten nötig. Für die Löschung reicht meist der Hebel des fehlenden Kundenkontakts: Sie bestreiten substantiiert, dass der Bewerter je Kunde war — dann muss er den Kontakt belegen, was einem Wettbewerber nicht gelingt. Indizien (Profilhistorie, Timing, Formulierungen) stützen die Meldung zusätzlich.
Kann ich gegen den Konkurrenten selbst vorgehen?
Ja — gezielt lancierte Fake-Bewertungen begründen wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche. Dafür brauchen Sie belastbare Anhaltspunkte zur Urheberschaft und anwaltliche Unterstützung. Für die reine Entfernung der Bewertungen ist beides nicht nötig.
Was tun bei mehreren Fake-Bewertungen auf einmal?
Jede Bewertung einzeln dokumentieren (Screenshot, Profilanalyse, Zeitpunkt) und mit eigenem Tatbestand melden — Sammel-Pauschalmeldungen schwächen die starken Fälle. Das zeitliche Muster einer koordinierten Welle gehört als Indiz in jede einzelne Meldung.
Was kostet die Löschung von Konkurrenz-Bewertungen?
Bei ReviewHeld zahlen Sie nur bei Erfolg: 39,90 € netto pro entfernter Bewertung bei 5–9 Löschungen, 35,90 € bei 10–29 und 29,90 € ab 30 Löschungen. Mindestauftrag: 5 Bewertungen, keine Vorkasse.

Über den Autor
Leon Schneider · Reputationsmanager
Leon Schneider ist Reputationsmanager bei ReviewHeld. Er hat Onlinemarketing studiert und verantwortet die Prüfung eingehender Bewertungsprofile sowie die formgerechte Einreichung der Notice-and-Action-Meldungen nach Art. 16 DSA bei den Plattformbetreibern. Mehr über uns →
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