Ratgeber · 31. August 2026 · 8 Min. Lesezeit

Bewertung ohne Kundenkontakt? So wird sie gelöscht

Leon Schneider, Reputationsmanager

Von Leon Schneider · Reputationsmanager

Kurz beantwortet

Ohne Geschäftskontakt gibt es kein Bewertungsrecht. Wer nie Kunde, Patient oder Mandant war, darf das Unternehmen nicht bewerten — die Bewertung ist unzulässig und auf begründete Meldung hin zu entfernen. Der entscheidende Hebel: Nach der BGH-Rechtsprechung muss der Verfasser den Kontakt belegen, nicht Sie das Gegenteil. Fehlender Kundenkontakt ist damit der häufigste und zugleich erfolgreichste Löschgrund in der Praxis.

Bewertung ohne Kundenkontakt? So wird sie gelöscht

Die Rechtsgrundlage: Bewertung setzt Erfahrung voraus

Eine Online-Bewertung ist eine Meinungsäußerung über eine eigene Erfahrung. Fehlt diese Erfahrung — weil der Verfasser nie in Kontakt mit dem Unternehmen stand —, gibt es nichts, worüber er eine zulässige Meinung äußern könnte. Solche Bewertungen verletzen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und verstoßen zugleich gegen Googles eigene Richtlinien für Rezensionen.

Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten der Portale klar umrissen (Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15): Beanstandet der Bewertete eine Bewertung und bestreitet den Kontakt, muss die Plattform die Beanstandung an den Verfasser weiterleiten und sich den Kontakt nachweisen lassen. Reagiert der Verfasser nicht oder bleibt der Beleg aus, ist die Bewertung zu löschen. Seit dem Digital Services Act ist dieser Prüfweg über Art. 16 (Meldung) und Art. 17 (Begründungspflicht) zusätzlich gesetzlich abgesichert.

Schritt 1: Systematisch abgleichen — die Checkliste

Bevor Sie melden, dokumentieren Sie, dass Sie den Bewerter ernsthaft gesucht haben. Das macht Ihre Meldung glaubwürdig und schützt vor dem Vorwurf, Sie wollten nur unliebsame Kritik loswerden:

  • Kundendatenbank / Rechnungen: Name und erkennbare Namensvarianten in CRM, Buchhaltung und Rechnungsstellung suchen.
  • Termin- und Auftragshistorie: Kalender, Reservierungen, Aufträge der letzten 12–24 Monate prüfen.
  • E-Mail und Telefonnotizen: Auch erfolglose Anfragen zählen als Kontakt — prüfen Sie, ob es je eine Anfrage dieser Person gab.
  • Team befragen: Kennt jemand den Namen oder das Profilbild? Kurz schriftlich festhalten.
  • Bewerterprofil ansehen: Wie viele Bewertungen hat das Profil, aus welcher Region, in welchem Zeitraum? Ein Profil mit einer einzigen 1-Sterne-Bewertung ist ein starkes Indiz.

Ergebnis festhalten

Notieren Sie stichpunktartig, was Sie wann geprüft haben („CRM-Suche am …, kein Treffer; Team befragt am …, niemand kennt den Namen“). Diese Abgleich-Dokumentation ist die Substanz Ihrer Meldung — genau das fehlt den meisten erfolglosen Selbst-Meldungen.

Schritt 2: Der Beweislast-Hebel

Viele Unternehmer glauben, sie müssten beweisen, dass der Bewerter kein Kunde war — und geben auf, weil sich ein Negativbeweis kaum führen lässt. Tatsächlich ist es umgekehrt: Sie müssen den Kontakt nur substantiiert bestreiten. Dann kippt die Last auf die andere Seite — die Plattform muss den Verfasser auffordern, seinen Kontakt zu belegen, etwa durch Rechnung, Terminbestätigung oder Schriftverkehr.

Fake-Bewerter, Wettbewerber und Verwechsler scheitern an dieser Hürde regelmäßig: Sie können keinen Beleg liefern, weil es keinen gibt. Genau deshalb hat der Löschgrund „fehlender Kundenkontakt“ in der Praxis die besten Erfolgsaussichten.

Schritt 3: Die Meldung richtig formulieren

Eine wirksame Meldung benennt den Tatbestand, bestreitet den Kontakt ausdrücklich und belegt die eigene Prüfung. Als Orientierung:

Formulierungsbeispiel (Kern der Meldung)

„Die Bewertung von [Profilname] vom [Datum] stammt von einer Person ohne jeglichen Kundenkontakt zu unserem Unternehmen. Wir haben unsere Kundendatenbank, Termin- und Rechnungshistorie der letzten 24 Monate geprüft und unser Team befragt — die Person ist uns vollständig unbekannt. Der Bewertung fehlt damit die erforderliche Tatsachengrundlage; sie verstößt gegen die Richtlinien für Rezensionen und verletzt unser Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Wir fordern Sie auf, den behaupteten Kundenkontakt vom Verfasser belegen zu lassen und die Bewertung andernfalls zu entfernen.“

Über den einfachen „Rezension melden“-Button lässt sich so eine Begründung allerdings gar nicht übermitteln — dort wählen Sie nur eine Kategorie. Die Begründung entfaltet ihre Wirkung erst in einer formgerechten Notice-and-Action-Meldung nach Art. 16 DSA. Wie lange Google bei einfachen Meldungen braucht und warum sie oft scheitern, lesen Sie im Artikel „Google-Bewertung gemeldet — wie lange dauert die Prüfung?“.

Gilt das auch für Trustpilot, Jameda und kununu?

Ja — das Prinzip „ohne Kontakt keine Bewertung“ gilt portalübergreifend, teils mit noch schärferen Nachweispflichten: Trustpilot verlangt eine belegbare Service-Erfahrung, Jameda einen Behandlungsnachweis und kununu einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses. Bei Jameda und kununu wird die beanstandete Bewertung während der Prüfung sogar ausgeblendet.

Der erfolgsbasierte Weg — ohne Anwalt

ReviewHeld übernimmt das komplette Verfahren: kostenloser Scan mit Löschprognose je Bewertung, Tatbestandsdokumentation und formgerechte DSA-Meldung direkt an Google Ireland Ltd. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig, und bezahlt wird ausschließlich pro tatsächlich entfernter Bewertung — ab 29,90 € netto, ohne Vorkasse. Alle Details: Google Bewertungen löschen lassen.

Häufige Fragen

Ist eine Google-Bewertung ohne Kundenkontakt zulässig?

Nein. Eine Bewertung setzt eine eigene Erfahrung mit dem Unternehmen voraus — als Kunde, Patient oder Mandant. Ohne diesen Kontakt fehlt der Bewertung die Tatsachengrundlage; sie verletzt das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und ist auf begründete Meldung hin zu entfernen.

Muss ich beweisen, dass der Bewerter kein Kunde war?

Nein — das ist der entscheidende Punkt: Sie müssen den fehlenden Kontakt nur substantiiert bestreiten und darlegen, dass Sie den Bewerter nicht zuordnen können. Dann muss die Plattform den Verfasser auffordern, den Kontakt zu belegen. Bleibt der Nachweis aus, ist zu löschen.

Was, wenn der Bewerter unter Pseudonym schreibt?

Gerade dann greift der Hebel: Ein Pseudonym macht die Zuordnung unmöglich, also können Sie den Kundenkontakt glaubhaft bestreiten. Der Verfasser muss den Kontakt gegenüber der Plattform belegen — was Fake-Bewertern unter Fantasienamen regelmäßig nicht gelingt.

Gilt das auch für Trustpilot, Jameda und kununu?

Ja, das Prinzip gilt portalübergreifend — teils sogar schärfer: Trustpilot verlangt eine belegbare Service-Erfahrung, Jameda einen Behandlungsnachweis, kununu einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses. Bei Jameda und kununu wird die Bewertung während der Prüfung sogar ausgeblendet.

Was kostet die Löschung einer Bewertung ohne Kundenkontakt?

Bei ReviewHeld zahlen Sie nur bei Erfolg: 39,90 € netto pro entfernter Bewertung bei 5–9 Löschungen, 35,90 € bei 10–29 und 29,90 € ab 30 Löschungen. Mindestauftrag: 5 Bewertungen, keine Vorkasse.

Leon Schneider, Reputationsmanager bei ReviewHeld

Über den Autor

Leon Schneider · Reputationsmanager

Leon Schneider ist Reputationsmanager bei ReviewHeld. Er hat Onlinemarketing studiert und verantwortet die Prüfung eingehender Bewertungsprofile sowie die formgerechte Einreichung der Notice-and-Action-Meldungen nach Art. 16 DSA bei den Plattformbetreibern. Mehr über uns →

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