Ratgeber · 31. August 2026 · 8 Min. Lesezeit

kununu-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen — so gehen Arbeitgeber vor

Leon Schneider, Reputationsmanager

Von Leon Schneider · Reputationsmanager

Kurz beantwortet

kununu muss löschen, wenn eine Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält — oder wenn der Verfasser sein behauptetes Arbeitsverhältnis nicht belegen kann. Seit dem OLG-Hamburg-Beschluss von 2024 (Az. 7 W 11/24) reicht dafür keine pauschale Versicherung mehr: Der Nachweis muss den Bewertenden als tatsächlichen Mitarbeiter einordnen lassen. Während der Prüfung wird die Bewertung ausgeblendet.

kununu-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen — so gehen Arbeitgeber vor

Das OLG-Hamburg-Urteil: Anonymität endet beim Echtheitsnachweis

kununu-Bewertungen sind anonym — und das bleibt auch so. Aber: Anonymität schützt nicht vor der Nachweispflicht. Beanstandet ein Arbeitgeber eine Bewertung und bezweifelt, dass der Verfasser je im Unternehmen gearbeitet hat, muss kununu den Verfasser auffordern, sein Beschäftigungsverhältnis zu belegen — etwa durch Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung.

Das OLG Hamburg hat diese Pflicht 2024 verschärft (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24): Der Nachweis muss so erbracht werden, dass der Arbeitgeber die Mitarbeitereigenschaft nachvollziehen kann. Eine bloße anonyme Versicherung gegenüber der Plattform genügt nicht. Kann oder will der Verfasser nicht liefern, ist die Bewertung zu löschen — für Arbeitgeber der stärkste Hebel überhaupt.

Was löschbar ist — und was nicht

Gute Löschaussichten haben Bewertungen, die:

  • kein belegbares Arbeitsverhältnis haben — z. B. abgelehnte Bewerber, die als „Mitarbeiter“ auftreten, oder Fremde,
  • unwahre Tatsachen behaupten („Löhne werden nicht gezahlt“, „Überstunden werden nie vergütet“ — wenn nachweislich falsch),
  • Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten, die Personen herabwürdigen statt den Arbeitgeber zu bewerten,
  • Kollegen oder Vorgesetzte erkennbar bloßstellen (Klarnamen, eindeutige Beschreibungen),
  • als Mehrfachbewertungen derselben Person den Score künstlich drücken.

Nicht löschbar ist die subjektive Einschätzung eines echten (Ex-)Mitarbeiters: „schlechte Stimmung“, „Führung hat mich nicht überzeugt“, „Gehalt unter Marktniveau empfunden“ — das ist geschützte Meinungsäußerung, auch wenn sie schmerzt. Hier wirkt eine professionelle Arbeitgeber-Stellungnahme oft stärker als jeder Löschversuch.

Das Prüfverfahren Schritt für Schritt

  1. Beanstandung einreichen: Die Bewertung wird mit konkreter Begründung gemeldet — welcher Inhalt ist unwahr, was ist Schmähkritik, warum bestehen Zweifel am Arbeitsverhältnis.
  2. kununu blendet aus: Für die Dauer der Prüfung verschwindet die Bewertung aus dem öffentlichen Profil — oft schon nach wenigen Tagen.
  3. Nachweisaufforderung an den Verfasser: Er muss sein Beschäftigungsverhältnis belegen und zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
  4. Entscheidung: Bleibt der Nachweis aus oder bestätigt sich der Verstoß, wird endgültig gelöscht. Andernfalls geht die Bewertung wieder online — dann bleibt die Stellungnahme-Strategie.

Zeitrahmen

Das Verfahren dauert in der Regel ein bis drei Wochen. Der praktische Effekt tritt aber früher ein: Ab der Ausblendung sehen Bewerber die Bewertung nicht mehr.

Bewertungswelle nach Kündigungen: strategisch vorgehen

Nach Umstrukturierungen oder Kündigungswellen kommen negative Bewertungen selten allein. Dann gilt:

  • Alle Bewertungen einzeln prüfen — pro Eintrag Tatbestand und Löschchance bewerten, nicht pauschal alles melden (das wirkt unglaubwürdig und schwächt die starken Fälle).
  • Zeitliche Muster dokumentieren: Mehrere Bewertungen binnen weniger Tage, ähnliche Formulierungen, identische Vorwürfe — das stützt den Verdacht koordinierter oder mehrfacher Einträge.
  • Parallel öffentlich Stellung nehmen — sachlich, ohne Details zu Einzelpersonen. Bewerber lesen Antworten mit.

Erfolgsbasiert löschen lassen — ohne Anwalt

Die Beanstandung mit sauberer Begründung ist Arbeit — und genau daran scheitern die meisten Eigenversuche. ReviewHeld prüft Ihr kununu-Profil kostenlos, stuft jede Bewertung nach Tatbestand und Erfolgsaussicht ein und reicht die formgerechten Meldungen ein. Bezahlt wird ausschließlich pro tatsächlich entfernter Bewertung, ohne Vorkasse. Alle Details, Tatbestände und FAQ: kununu Bewertungen löschen lassen.

Häufige Fragen

Kann man eine kununu-Bewertung von Ex-Mitarbeitern löschen lassen?

Ja — wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthält, Kollegen erkennbar bloßstellt oder das behauptete Arbeitsverhältnis nicht belegt werden kann. Nach einer begründeten Beanstandung muss der Verfasser sein Beschäftigungsverhältnis nachweisen; die Bewertung wird während der Prüfung ausgeblendet.

Muss der Bewerter beweisen, dass er wirklich bei uns gearbeitet hat?

Ja. Das OLG Hamburg hat 2024 entschieden (Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24), dass der Nachweis so beschaffen sein muss, dass der Arbeitgeber den Bewertenden zumindest als tatsächlichen Mitarbeiter einordnen kann — pauschale Versicherungen genügen nicht. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen.

Wird die kununu-Bewertung während der Prüfung ausgeblendet?

Ja. kununu nimmt beanstandete Bewertungen für die Dauer des Prüfverfahrens offline. Die rufschädigende Bewertung verschwindet damit häufig schon wenige Tage nach der Beanstandung aus dem öffentlichen Profil.

Erfahren wir, wer die Bewertung geschrieben hat?

Nein — die Anonymität bleibt auch im Prüfverfahren gewahrt; der Nachweis läuft über kununu. Für die Löschung ist die Identität aber unerheblich: Entscheidend ist, ob das Arbeitsverhältnis belegt wird und der Inhalt rechtmäßig ist.

Was kostet es, kununu-Bewertungen löschen zu lassen?

Bei ReviewHeld zahlen Sie nur bei Erfolg: 39,90 € netto pro entfernter Bewertung bei 5–9 Löschungen, 35,90 € bei 10–29 und 29,90 € ab 30 Löschungen. Mindestauftrag: 5 Bewertungen — bei Bewertungswellen nach Kündigungen meist ohnehin der realistische Umfang.

Leon Schneider, Reputationsmanager bei ReviewHeld

Über den Autor

Leon Schneider · Reputationsmanager

Leon Schneider ist Reputationsmanager bei ReviewHeld. Er hat Onlinemarketing studiert und verantwortet die Prüfung eingehender Bewertungsprofile sowie die formgerechte Einreichung der Notice-and-Action-Meldungen nach Art. 16 DSA bei den Plattformbetreibern. Mehr über uns →

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