Ratgeber · 31. August 2026 · 7 Min. Lesezeit

Erpressung mit Google-Bewertungen — Sofortmaßnahmen und Löschung

Leon Schneider, Reputationsmanager

Von Leon Schneider · Reputationsmanager

Kurz beantwortet

Wer die Löschung einer schlechten Bewertung von Geld, Rabatt oder Gratisleistung abhängig macht, begeht in aller Regel strafbare Erpressung (§ 253 StGB). Die wichtigste Regel: niemals zahlen. Sichern Sie stattdessen sofort Beweise, erstatten Sie Strafanzeige — und lassen Sie die Bewertung parallel über eine begründete Meldung entfernen. Bewertungen im Erpressungskontext haben sehr gute Löschaussichten.

Erpressung mit Google-Bewertungen — Sofortmaßnahmen und Löschung

Sofort-Checkliste: die ersten 24 Stunden

  1. Nicht zahlen, nichts zusagen. Auch keine „kleine Kulanzlösung“ — jede Zahlung bestätigt dem Täter, dass die Masche funktioniert, und lockt Wiederholungen an.
  2. Kommunikation einfrieren, nicht eskalieren. Antworten Sie neutral oder gar nicht. Drohen Sie nicht zurück und löschen Sie keine Nachrichten.
  3. Alles sichern: Screenshots der Bewertung (mit Profilname, Datum, URL), vollständige Chat-/E-Mail-Verläufe, Gesprächsnotizen mit Datum und Zeugen.
  4. Vorgang intern dokumentieren: Wer wurde wann wie kontaktiert, was genau wurde gefordert? Ein kurzes Gedächtnisprotokoll direkt nach dem Vorfall ist später Gold wert.
  5. Bewertung zur Löschung melden — mit Verweis auf den Erpressungskontext (dazu unten mehr).

Wann es strafbare Erpressung ist — einfach erklärt

Erpressung nach § 253 StGB liegt vor, wenn jemand mit einem empfindlichen Übel droht (hier: der rufschädigenden Bewertung bzw. deren Aufrechterhaltung), um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen — Geld, Rabatt, Gratisleistung, Rückerstattung ohne Anspruch. Typische Muster aus der Praxis:

  • „Ich lösche die 1-Sterne-Bewertung, wenn Sie mir den Kaufpreis erstatten.“
  • „Entweder 50 % Rabatt, oder ich schreibe überall schlechte Bewertungen.“
  • Serien-Bewerter, die Unternehmen systematisch anschreiben und „Löschung gegen Gebühr“ anbieten.

Davon zu unterscheiden: Ein unzufriedener Kunde, der ankündigt, seine ehrliche Erfahrung zu bewerten, handelt nicht strafbar — auch wenn die Ankündigung im Streit fällt. Strafbar wird es durch die Verknüpfung mit einer unberechtigten Forderung.

Strafanzeige stellen — so gehen Sie vor

Die Anzeige kostet nichts und braucht keinen Anwalt: persönlich bei jeder Polizeidienststelle oder bequem über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Damit die Anzeige Substanz hat, gehören hinein:

  • Chronologie des Vorfalls (wer, wann, über welchen Kanal, welche Forderung),
  • alle gesicherten Beweise (Screenshots, Verläufe, Notizen),
  • Profilname/Link des Bewerters und — falls bekannt — Klarname oder Bestelldaten,
  • der entstandene bzw. drohende Schaden (Umsatzrelevanz der Bewertung).

Hinweis

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei hohen Forderungen, wiederholten Taten oder wenn Sie zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen wollen (Unterlassung, Schadensersatz), ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

Parallel: die Bewertung löschen lassen

Die Strafanzeige bestraft den Täter — sie entfernt aber nicht die Bewertung. Dafür läuft parallel das Meldeverfahren: Eine Bewertung, deren Löschung gegen Geld angeboten oder die als Druckmittel eingesetzt wurde, verstößt eklatant gegen die Google-Richtlinien und ist über eine begründete Notice-and-Action-Meldung nach Art. 16 DSA angreifbar. Die dokumentierte Forderung („Geld gegen Löschung“) ist dabei Ihr stärkstes Beweismittel — sie entlarvt die Bewertung als Zweckinstrument statt Erfahrungsbericht.

ReviewHeld formuliert die Meldung mit dem Erpressungskontext und reicht sie direkt bei Google Ireland Ltd. ein — erfolgsbasiert, ab 29,90 € netto pro entfernter Bewertung, ohne Vorkasse. Details: Google Bewertungen löschen lassen. Stammt die Bewertung mutmaßlich gar nicht von einem echten Kunden, greift zusätzlich der Hebel aus unserem Artikel „Bewertung ohne Kundenkontakt“.

Rabatt-Erpressung im Laden: so beugen Sie vor

Die Vor-Ort-Variante („Sonst gibt's einen Stern!“) trifft Gastronomie, Hotels und Einzelhandel besonders oft. Drei Dinge helfen präventiv:

  • Team briefen: Mitarbeiter sollen Forderungen freundlich an die Leitung verweisen — und den Vorfall sofort notieren (Datum, Uhrzeit, Aussage, Zeugen).
  • Keine Sonderregeln unter Druck: Kulanz ja, aber nie als Reaktion auf eine Bewertungsdrohung — sonst spricht sich das Muster herum.
  • Bewertungsprofil im Blick behalten: Wer neue Bewertungen zeitnah sieht, kann erpresserische Einträge sofort dokumentieren und melden, solange der Zusammenhang belegbar ist.

Häufige Fragen

Ist die Drohung mit einer schlechten Bewertung strafbar?

Wer mit einer negativen Bewertung droht oder deren Löschung von Geld, Rabatt oder Gratisleistung abhängig macht, kann den Straftatbestand der Erpressung (§ 253 StGB) bzw. der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen. Die bloße Ankündigung ehrlicher Kritik ist dagegen nicht strafbar — entscheidend ist die Verknüpfung mit einer Forderung.

Soll ich zahlen, damit die Bewertung verschwindet?

Nein — niemals. Wer einmal zahlt, signalisiert Erpressbarkeit; häufig folgen weitere Forderungen oder Nachahmer. Zudem bleibt die Bewertung oft trotzdem stehen. Sichern Sie stattdessen Beweise und lassen Sie die Bewertung über das Meldeverfahren entfernen.

Reicht ein Screenshot als Beweis?

Screenshots sind die Basis — wichtig ist, dass Datum, Uhrzeit, Profilname und möglichst die URL erkennbar sind. Sichern Sie zusätzlich den gesamten Verlauf (E-Mails, Chat-Nachrichten, Anruf-Notizen mit Datum) und löschen Sie nichts, auch wenn der Inhalt unangenehm ist.

Wird die erpresserische Bewertung sicher gelöscht?

Bewertungen im Kontext einer Erpressung verstoßen klar gegen die Google-Richtlinien und geltendes Recht — die Löschaussichten sind entsprechend gut, besonders wenn die Forderung dokumentiert ist. Eine Garantie gibt es nie; bei ReviewHeld zahlen Sie deshalb nur, wenn die Bewertung tatsächlich entfernt wird.

Brauche ich für die Strafanzeige einen Anwalt?

Nein. Eine Strafanzeige können Sie kostenlos bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes stellen. Ein Anwalt wird sinnvoll, wenn Sie zusätzlich zivilrechtlich gegen den Erpresser vorgehen wollen, etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz.

Leon Schneider, Reputationsmanager bei ReviewHeld

Über den Autor

Leon Schneider · Reputationsmanager

Leon Schneider ist Reputationsmanager bei ReviewHeld. Er hat Onlinemarketing studiert und verantwortet die Prüfung eingehender Bewertungsprofile sowie die formgerechte Einreichung der Notice-and-Action-Meldungen nach Art. 16 DSA bei den Plattformbetreibern. Mehr über uns →

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